Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sauerlandliebe Ferienhäuser Willingen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung von Ferienobjekten zur Beherbergung. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, da Sie die Geschäftsbedingungen mit Ihrer Buchung für sich und die von Ihnen mit angemeldeten Personen in Ihrer Gesamtheit als verbindlich anerkennen.
Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienobjektes sowie dessen Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Bei einer Buchung ist eine Anzahlung von 50% des Mietpreises innerhalb von 7 Kalendertage nach Buchungsbestätigung zu zahlen, die Restzahlung von 50% des Mietpreises ist bis 30 Tage vor Anreise fällig.
Weihnachten und Silvester ist die Restzahlung bis 60 Tage vor Anreise zu begleichen. Bei einem Aufenthalt bis 2 Nächte und bei kurzfristigen Buchungen, bis 30 Tage vor Mietbeginn, ist der Gesamtpreis sofort zu entrichten.
Die nicht fristgerechte Zahlung des Mietpreises kommt einer Stornierung gleich. Es entfällt der Anspruch auf Nutzung des Ferienhauses und 90% des vereinbarten Mietpreises als Schadensersatz werden fällig. Dem Mieter steht der Beweis offen, dass dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist.
Die Kurtaxe wird nach ortsüblichem Tarif an Sie weitergegeben.
- Willingen-Neerdar: Kurtaxe Frei
- Willingen-Schwalefeld: € 2,- pro Person / Nacht; ab 15 Jahre
- Willingen: € 3,- pro Person / Nacht; ab 15 Jahre
An- und Abreisetage sind frei wählbar, sofern nicht anders vermerkt.
- Am Anreisetag freuen wir uns Sie ab 16.00 Uhr begrüßen zu dürfen.
- Die Abreise ist bis 10.00 Uhr möglich.
Möchten Sie jede Minute Ihrer Urlaubstage nützen? Wir bieten Ihnen, nach Verfügbarkeit und Absprache, die Möglichkeit am Anreisetag zur Frühanreise ab 13.00 Uhr und am Abreisetag zur Spätabreise bis 13.00Uhr. Wir berechnen hierfür jeweils € 25,-
Alle Grundpreise beziehen sich auf eine Belegung von 2 Personen im Doppelzimmer. Einzelzimmer auf Anfrage á € 25,-
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter zu informieren, wenn sich die Anzahl der mitreisenden Personen/Haustiere erhöht und/oder wenn Personen/Haustiere länger bleiben als angemeldet. Der Preis für die Überlassung des Ferienhauses erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter zu berechnendem Mietpreis. Werden Personen/Haustiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen und Schadensersatz in Höhe des vollen Mietpreises verlangen. Dem Mieter steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Der Mieter haftet für die Dauer der Vermietung für eventuelle Schäden am/im und um das Mietobjekt, wenn diese durch Ihn oder Ihn begleitende Personen und/oder Haustiere verschuldet werden. Hunde sind willkommen, wenn sie im eigenen Korb oder auf einer mitgebrachten Decke übernachten, zu keiner Zeit allein im Haus gelassen werden und außerhalb des Grundstücks ausgeführt werden. Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Hauses Fenster und Türen geschlossen zu halten, alle Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
In unseren Ferienhäusern gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu € 200,- in Rechnung stellen.
Der Vermieter haftet weder für Personenschäden, noch für das Eigentum der Mieter.
Der Mieter verzichtet insoweit auf etwaige Schadensersatzansprüche.
Kaution: der Vermieter kann eine Kaution in Höhe von € 200 in Rechnung bringen. Dieses wird immer in der Reservierungsbestätigung erwähnt. Die Kaution wird in der Woche nach Ihrem Aufenthalt, nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Ferienobjektes, auf Ihr Konto zurücküberwiesen. Die Rückzahlung berührt etwaige Ansprüche des Eigentümers nicht und enthält insbesondere keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche
Wir empfehlen Ihnen dringend, bei Ihrer Buchung, eine Reiserücktrittsversicherung mit Coronaschutz abzuschließen. *Im Falle eines Coronabedingtem Beherbergungsverbotes können Sie gratis umbuchen, bzw. erhalten Sie Ihre Zahlung in Form eines Gutscheins zurück.
Bei Stornierung sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen des ‚Deutschen Tourismusverband‘ geltend. Einzusehen unter: www.deutschertourismusverband.de
Hier eine kurze Zusammenfassung des DTV:
Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn ein Ferienhaus vom Gast bestellt und vom Vermieter zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande. Es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich Schriftform vereinbart.
Wurde ein verbindlicher Beherbergungsvertrag geschlossen, so gilt:
Gebucht ist gebucht.
Keiner der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, ganz gleich welche Stornogründe (Ausnahme: Höhere Gewalt) vorliegen. Schlechtes Wetter, Krankheit und selbst ein Todesfall im engsten Familienkreis rechtfertigen keinen Rücktritt vom Vertrag. Die Parteien können sich jedoch jederzeit auf eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages einigen. In diesem Fall kann der Vermieter den vereinbarten Mietpreis abzüglich seiner ersparten Aufwendungen vom Gast verlangen. Auf den Rücktrittzeitpunkt kommt es dabei nicht an. Auch wenn der Gast beispielsweise ein halbes Jahr vor der geplanten Anreise den Beherbergungsvertrag storniert, bleibt er zur Zahlung des vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreises verpflichtet. Der Vermieter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen Anspruch anrechnen lassen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Übernachtung in einem Ferienhaus pauschal mit 10% des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.
Der Vermieter ist jedoch nach Treu und Glauben gehalten, die gebuchte Unterkunft anderweitig zu vergeben, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Kommt es zu einer Weitervermietung, werden die weitervermieteten Tage mit der ursprünglichen Buchung verrechnet. Die eventuelle Rückerstattung des Vermieters erfolgt in Form eines Gutscheins. Stornierungen von Buchungen müssen in schriftlicher Form erfolgen
Bei einer einvernehmlichen Umbuchung werden zusätzlich € 25 Umbuchungskosten in Rechnung gestellt.
Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere:
– das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
– keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
– die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
– keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
– das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
Verstöße führen zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses und zur Anzeige bei der Polizei!
Gerichtsstand ist Korbach.